Welche Coronaregeln gelten?
Update 2.4.: Ab dem 4.4. entfallen Abstandspflicht in der Kirche, Anmeldung und G-Kontrolle, Maskenpflicht bleibt. Im Wortlaut:
Neue Corona-Verordnungen
Wir sind froh, unsere Gottesdienste mit Gesang feiern zu können und unsere Gemeindehäuser und Pfarrbüros weiter offen halten zu können, soweit sich alle an die neuen Regeln halten.
Gottesdienste
- keine 3G-Regel mehr
- Maskenpflicht während der gesamten Dauer des Gottesdienstes
- Anmeldung NICHT mehr erforderlich
Pfarrbüros
- Abstandregelung
- Maskenpflicht, wenn kein Abstand gewährleistet werden kann
Veranstaltungen, Katechesen- und Gremiensitzungen/Gemeindehäuser
- Abstandregelung
- Maskenpflicht, wenn kein Abstand gewährleistet werden kann
- Hygienekonzept
(Stand 2.4.22)